Bürgschaften & Kautionen

Verschaffen Sie sich Liquidität!

Sie benötigen dringend Kapital z.B. für Modernisierungen, Ausbau, Warenlieferungen o.ä.?

Durch eine Bürgschaft oder Kaution können wir Ihnen die hinterlegten Sicherheiten wieder freimachen!

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Vorteile

  • Verbesserung der Liquidität durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Bürgschaften
  • Entlastung der Bankkreditlinie und Vergrößerung des Finanzierungsspielraums durch den zusätzlichen Avalkredit der R+V.
  • Nutzung des größeren Finanzierungsspielraums für zusätzliche Investitionen.

Unsere Leistungen

Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis – sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber – ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden. Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums: Jede Bürgschaft wird voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet.

Mit der R+V-Kautionsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Kautionsversicherung (KTV):

  • Maßgeschneiderte Lösungen
    Sie profitieren von maßgeschneiderten Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer.
  • Vereinbarung der Avalarten
    Sie vereinbaren die notwendigen Avalarten ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, z. B. zur Absicherung von
    • Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
    • Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
    • Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
    • An- und Vorauszahlungen
    • Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
    • Forderungen aus Autobahnmaut
    • Rekultivierungsverpflichtungen
    • Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
    • Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
    • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
    • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
    • Erschließungsmaßnahmen
    • Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
    • Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
    • Forderungen aus Subventionen für Flächenstilllegungen
    • Forderungen aus dem BSP System IATA
    • Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
    • Änderung der Benennung der Prozessbürgschaft in Forderungen aus Entscheidungen nach ZPO (z.B. Prozessbürgschaft)
    • Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
    • Dienstleistungsverträgen
    • Mitarbeiterbeteiligungen

Die Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter (KTV-R):

  • Vorgabe bei Pauschalreisen
    Seit 1994 müssen Anbieter von Pauschalreisen (gemäß § 651k BGB) ihren Kunden gegenüber für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die Absicherung des gezahlten Reisepreises nachweisen.
  • Nachweis über Absicherung
    Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.

Die Insolvenzabsicherung für Zeitguthaben (KTV-Z)

  • Schutz der Überstundenkonten vor Insolvenz
    Wenn dem Unternehmen Insolvenz droht, sind die Zeitguthaben, die Mitarbeiter bei guter Auftragslage aufgebaut haben, abgesichert.
  • Der Versicherungsnehmer benennt den Treuhänder, der bei einer Insolvenz die Zahlungen aus der Versicherung in Empfang nimmt und an die Beschäftigten weitergibt.

Definition

Kautionsversicherung

Kautionsversicherung (auch KTV genannt) ist ein Versicherungszweig, der die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen durch Versicherungen zum Inhalt hat.

Ziel für Sie als Kunden:

– Schaffung von Liquidität

– Absicherung für Ihre Auftraggeber

– Reduzierung von Bank-Kreditlinien

Definition

Mineralöbürgschaft

Kaution für die Bezahlung von geliefertem Mineralöl/Treibstoff

Ablauf

Die Mineralölgesellschaften liefern Mineralöl/Treibstoff an gewerbliche Kunden z.B. Tankstellen. Der Tankstellenbetreiber hat eine Kaution für die Bezahlung des gelieferten Mineralöls/Treibstoffs zu stellen. Die Bürgschaft haftet, wenn der z.B. Tankstellenpächter die Forderungen der Mineralölgesellschaft nicht mehr bezahlen kann.

Zielgruppe

Tankstellen, Mineralölhändler, Frachtführer und Speditionen mit eigenem Tanklager.